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Hamburg: Baugenossenschaften im Nationalsozialismus

Baugenossenschaften und genossenschaftliche Bauvereine haben in Hamburg Tradition, mehr als die Hälfte der im Verein der Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e.V. erfassten Vereine kann auf eine Geschichte zurückblicken, die bis nach Weimar oder sogar in die Kaiserzeit reicht. Maßgeblich trugen diese Bauvereine dazu bei, Hamburgs Wohnqualität im 20. Jahrhundert zu heben.

Doch damit gehörten sie auch zu den wenigen basisdemokratischen Wirtschaftsformen, die die NS-Zeit als eigenständige Unternehmen überstanden hatten. Doch der Preis, den sie dafür zahlen mussten, war hoch.

 

Anmerkung: Dieser Artikel stellt die überarbeitete Fassung eines bereits im Dezember im Bürger*innen-Brief der Abgeordneten Sudmann veröffentlichten Beitrags dar.1https://heikesudmann.net/wp-content/uploads/2020/12/BuergerInnenbrief_Sudmann_Boeddinghaus_2020_08.pdf Er ist auf Grundlage einer Master-Arbeit zum Thema entstanden und stellt eine Übersicht über die politischen Bedingungen der Baugenossenschaften in Hamburg und Deutschland dar. Eine öffentlich zugängliche, systematisch-vergleichende Darstellung aller Hamburger Baugenossenschaften, oder sogar deutschlandweit, existiert bislang noch nicht. 

Inhaltsverzeichnis

  1. Die Baugenossenschaften im „Systemwechsel“
  2. Die Gleichschaltung: Vereinnahmung für die Volksgemeinschaft
  3. „Organe“ der Wohnungspolitik – Politische Instrumentalisierung: Bedingte Eigenständigkeit und politische Instrumentalisierung
  4. Die Baugenossenschaften im Krieg
Die Baugenossenschaften im „Systemwechsel“

24. März 1933: Mittels Erlass des „Ermächtigungsgesetzes“ zentralisierte die NSDAP die bis dahin geteilte Staatsgewalt in ihren Händen und besiegelte damit das Ende der Weimarer Republik. Die politischen Feinde der NSDAP wurden in den kommenden Monaten systematisch verfolgt und deren Organisationen zerschlagen. Von den vielzähligen demokratischen und gemeinnützigen Unternehmen fielen dieser Entwicklung unter anderem auch die gewerkschaftseigenen Bauunternehmen und die seitens der NSDAP als „marxistisch“ verfemten Konsumgenossenschaften zum Opfer, ihre Überreste wurden der Deutschen Arbeitsfront (DAF) einverleibt.2Zu Entstehung und wirtschaftlichem Aufstieg der DAF vgl. Hachtmann, Rüdiger: Das Wirtschaftsimperium der Deutschen Arbeitsfront: 1933 – 1945, Göttingen 2012 (Geschichte der Gegenwart 3). Die Faschist*innen machten augenscheinlich kurzen Prozess mit allem, das sie nur ansatzweise mit der verhassten Weimarer „Systemzeit“ in Verbindung brachten.

Ein Denkmal in Horn erinnert an die Grundsteinlegung - und Zerstörung - der 1929 errichteten ersten Gebäude der Baugenossenschaft Freier Gewerkschafter.
Ein Denkmal in Horn erinnert an die Grundsteinlegung - und Zerstörung - der 1929 errichteten ersten Gebäude der Baugenossenschaft Freier Gewerkschafter.
 

Die landesweit rund 4.000 unabhängigen Baugenossenschaften gab dies allen Grund zur Sorge, da auch sie maßgeblich von der sozialdemokratischen Politik in Weimar profitiert hatten. Bereits 1910 hatte sich die SPD zu Genossenschaften als „wirksame[r] Ergänzung des politischen und gewerkschaftlichen Kampfes für die Hebung der Arbeiterklasse“3Protokoll des Magdeburger Parteitag 1910. Zit n. Schmidt, Erich/Wigger, Iris: Wohn(t)räume: 75 Jahre Gemeinnützige Baugenossenschaft Hamburg-Nordost, Hamburg 1997, S. 61. bekannt und diesen Worten nach der Novemberrevolution Taten folgen lassen: Die Förderung des gemeinnützigen4Der Begriff der „Gemeinnützigkeit“ fand bereits seit der Kaiserzeit Verwendung und bedeutete in etwa „dem Allgemeinwohl dienlich.“ Eine klare rechtliche Definition fand er jedoch erst im Dezember 1930 durch die Gemeinnützigkeitsverordnung. Wohnungsbaus erwuchs zu einem zentralen Mittel, um die grassierende Wohnungsnot zu bekämpfen.5Eine grundlegende Darstellung der Wohnungswirtschaft in Deutschland bietet Führer, Karl Christian: Mieter, Hausbesitzer, Staat und Wohnungsmarkt: Wohnungsmangel und Wohnungszwangswirtschaft in Deutschland 1914 – 1960, Stuttgart 1995 (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 119). Im Spitzenjahr 1930 entfielen auf die derart geförderten Unternehmen mit rund 135.000 Einheiten ganze 40 Prozent des reichsweiten Bauvolumens, in Hamburg wurden im selben Jahr von 11.000 fertiggestellten Wohnungen sogar weniger als ein Prozent nicht(!) mit öffentlichen Mitteln gefördert.6Bei dieser Zahl ist anzumerken, dass sich zunehmend auch profitorientierte Unternehmen unter dem Deckmantel einer„Genossenschaft“ solche Förderungswege erschlichen. Vgl. Hipp, Hermann: Wohnungen für Arbeiter? : Zum Wohnungsbau und zur Wohnungsbaupolitik in Hamburg in den 1920er Jahren, in: Herzig, Arno (Hg.): Arbeiter in Hamburg, Hamburg 1983, S. 471–481, S. 477–478. Dank der großzügig bemessenen staatlichen Gelder verdreifachte sich die Zahl der Bauvereine innerhalb von zehn Jahren, 1928 wurde ein Rekordwert von reichsweit rund 4.100 verzeichnet. Ihre Bedeutung war insbesondere in den Städten derart gewachsen, dass zeitgenössische Berichte den Begriff „Baugenossenschaft“ oftmals als Synonym für gemeinnützigen Wohnungsbau insgesamt verwendeten.7Vgl. zum Entstehungsprozess der Baugenossenschaften in Weimar: Faust, Helmut: Geschichte der Genossenschaftsbewegung: Ursprung und Aufbruch der Genossenschaftsbewegung in England, Frankreich und Deutschland sowie ihre weitere Entwicklung im deutschen Sprachraum, 3. Auflage, Frankfurt am Main 1977, S. 504–536; Novy, Klaus: Genossenschafts-Bewegung zur Geschichte und Zukunft der Wohnreform, Berlin 1983.

Auch hinsichtlich ihrer sozialen Zusammensetzung erfuhren die gemeinnützigen Bauvereinemaßgebliche Veränderungen: Wo zuvor Beamten-Bauvereine und von paternalistischen Philanthropen gelenkte Genossenschaften dominiert hatten, erwuchsen nun immer mehr Vereine aus den Reihen der Arbeiterschaft selbst. Mehr als in den vorherigen Modellen wurde dort Wert auf eine durchgehend demokratische Struktur gelegt und stellenweise wohnreformerische Ansprüche oder sogar utopistische Lebensformen integriert.8Vgl. für eine zusammenfassende Darstellung dieser Entwicklungen Novy, Klaus: Anders leben: Geschichte und Zukunft der Genossenschaftskultur ; Beispiele aus Nordrhein-Westfalen, Berlin [u.a.] 1985. Zur Entwicklung und Erosion des genossenschaftlichen Gedankens. Vgl. Führer, Karl Christian: „Ich-Sucht“ und genossenschaftlicher Geist: Zur Entwicklung der Baugenossenschaften in den Inflationsjahren 1914-1923, in: IWK Int. Wiss. Korresp. Zur Gesch. Dtsch. Arbeiterbewegung 30 (1994), H. 4, S. 561–574. Auf dem Gebiet des heutigen Hamburgs machte sich dieser Trend vor allem durch Neugründungen in Arbeiterviertelnbemerkbar. Beispiele für heute noch bestehende Organisationen sind etwa die Baugenossenschaft Barmbeck (*1922, heute Teil der Hamburger WohneneG), die Baugenossenschaf Freier Gewerkschafer eG (*1922) und die Buchdrucker Baugenossenschaf eG (*1927). Dabei steht gerade die Barmbeck auch als Beispiel für basisdemokratische Versuche in diesen jungen Unternehmen: So wählte die Mitgliederversammlung, statt wie üblich vermittelt über den Aufsichtsrat, den Vorstand direkt und zudem in jedem Mietshaus einen „Hausältesten“, der für die Interessen der jeweiligen Bewohner eintrat.9Ausführlich widmet sich die Chronik der Nordost der Entstehungsgeschichte der Barmbeck: Schmidt/Wigger: Wohn(t)räume.

Doch, obwohl es auf diesem Wege vielen Arbeitern gelang, sich aus der Wohnungsnot zu befreien, blieb diese landesweit ein schwerwiegendes Problem. Gewinnorientierte Bauherren errichteten vorrangig herrschaftliche Mietshäuser und Villen, von denen sie sich eine größere Rendite versprachen.10Ein Trend, der bereits im Kaiserreich begonnen hatte und nun fortgesetzt wurde. Vgl Führer, Karl Christian: Anspruch und Realität. Das Scheitern der nationalsozialistischen Wohnungsbaupolitik 1933-1945, in: Vierteljahr. Für Zeitgesch. 45, 2 (1997), S. 225–256, 101. Auf den Gemeinnützigen lastete somit eine überproportionale Verantwortung, die sich in einen stetig wachsenden Bedarf an Fördergeldern übersetzte – angesichts der ab 1930 aufziehenden Finanzkrise ein fataler Trend. Doch nicht nur der Kollaps des Finanzmarkts markierte für die Baugenossenschaften eine Zäsur: Mit der Ernennung des Zentrum-Politikers Heinrich Brünings zum Reichskanzler fiel am 27. März 1930 auch der politische Wille an der finanziellen Förderung festzuhalten, die Wohnungsversorgung sollte wieder gänzlich den Kräften des „freien Marktes“ überlassen werden. In Hinsicht auf den gemeinnützigen Wohnungsbau kam diese Politik einem Kahlschlag gleich, während krisenbedingt der Gesamtwohnungsbau in der Republik um fast die Hälfte abnahm.11Ende 1929 waren 338.023 fertiggestellte Wohneinheiten verzeichnet worden, 1932 waren dies noch 159.121 Einheiten. Vgl. Harlander, Tilman: Zwischen Heimstätte und Wohnmaschine: Wohnungsbau und Wohnungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus, Basel [u.a.] 1995 (Stadt, Planung, Geschichte 18), S. 29–31. Auf den Wohnungsmarkt zielende Notverordnungen kamen weder dem gemeinnützigen Wohnungsbau zugute, noch konnten sie insgesamt dem Abwärtstrend entgegenwirken.12So reduzierte die dritte Notverordnung vom 6. Oktober 1931 die Hauszinssteuer um 20 %, um Hausbesitzer zu entlasten. Da hierdurch aber eine staatliche Finanzquelle beschnitten und gleichzeitig für Baufinanzierung vorgesehene Gelder der Kommunen für andere Zwecke freigegeben wurden, bedeutete es insgesamt einen Nachteil für die gemeinnützigen Unternehmen. Die vierte Notverordnung vom 8. Dezember 1931 senkte die Mieten um 10 %, setzte aber gleichzeitig die Löhne auf das Niveau von 1927 fest, wodurch die Kaufkraft der Haushalte faktisch um 10 bis 15 % gemindert wurde. Haben, Michael: Berliner Wohnungsbau 1933-1945: Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Siedlungsvorhaben, Berlin 2017 (Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin. 39), S. 56–63. Insbesondere die bereits im Dezember 1930 durchgeführte Gemeinnützigkeitsverordnung, die erstmals den Begriff der „Gemeinnützigkeit“ verrechtlichte, stellte für die Baugenossenschaften ein zwei-schneidiges Schwert dar: Zum einen wurde über die hier formulierten Bedingungen Klarheit über die (bedingten) Förderungswege geschaffen.

Wohnungsbau an der Helmholtz-Bunsenstraße im Stil der Neuen Sachlichkeit. Typisch für die späten 1920er Jahre.
Wohnungsbau an der Helmholtz-Bunsenstraße im Stil der Neuen Sachlichkeit. Typisch für die späten 1920er Jahre.
 

Zum anderen konnte die Brüning-Regierung hierdurch dem genossenschaftlichen Eigeninteresse das sozialpolitisches Interesse des Staates einschreiben, indem etwa Steuererleichterungen an den Bau bestimmter Wohnungsgrößen gebunden wurden. Die Baugenossenschaften erwuchsen somit, durch die Verrechtlichung der Gemeinnützigkeit, zum indirekten Mittel der Politik.

Insgesamt hing im Winter 1932 die wirtschaftliche Existenz vieler Bauvereine am seidenen Faden; aber politisch stand ihnen die größte Bedrohung erst bevor: Als die NSDAP begann, im folgenden Frühjahr aktiv gegen ihre Feinde vorzugehen, sahen auch private Bauunternehmer*innen ihre Chance gekommen und forderten die Zwangsauflösung der„verhassten genossenschaftlichen Konkurrenz.“13Hachtmann: Das Wirtschaftsimperium der Deutschen Arbeitsfront, S. 429. Doch die Nazis hatten andere Pläne.

Fußnoten[+]

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